Nachweis zur Erfüllung der Getrenntsammlungsquote gemäß GewAbfV

Die seit 2017 geltende neu Gewerbeabfallverordnung enthält neue Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten für gewerbliche Abfallerzeuger. Bei uns erhalten Sie den behördlich anerkannten Nachweis über die Einhaltung der Getrenntsammlungsquote.

Am 1. 8. 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten. Ziel der novellierten Fassung ist der Ausbau der stofflichen Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen.

Die neue Verordnung verschärft die Vorgaben für die Abfalltrennung (Getrenntsammlungspflicht) und für die nachträgliche Aufbereitung nicht getrennter Abfälle (Sortierpflicht). Die Erfüllung der neuen Vorgaben ist mit umfangreichen Dokumentationspflichten verbunden. Die Dokumentation muss der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.

Neu eingeführt: die Getrenntsammlungsquote

In der aktuellen Gewerbeabfallverordnung wird die Getrenntsammlungsquote neu eingeführt. Sie beschreibt den Anteil der getrennt gesammelten Fraktionen an der Gesamtheit der anfallenden Abfälle.

Sofern der Abfallerzeuger nachweisen kann, dass 90 Masseprozent der gewerblichen Siedlungsabfälle getrennt erfasst und entsorgt werden, entfällt für die restlichen 10 % die Sortierpflicht (Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage), d.h. eine energetische Verwertung dieser Abfälle ist weiterhin möglich.

Prüfung durch zugelassene Sachverständige

Die Getrenntsammlungsquote muss von einem zugelassenen Sachverständigen bzw. Umweltgutachter bestätigt werden. Dieser Nachweis muss der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.

Die Erstellung des Nachweises für das Jahr 2023 muss bis zum 31.03.2024 erfolgen.

Auf Basis Ihrer eingereichten Belege berechnen wir für Sie die Getrenntsammlungsquote. Alle hierfür benötigten Formulare und Werkzeuge stellen wir Ihnen selbstverständlich in digitaler Form zur Verfügung.

Nach gründlicher Prüfung Ihrer Unterlagen erstellen wir Ihnen bei Erfüllung der Voraussetzungen zeitnah einen anerkannten Nachweis zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Behörde.

Bei uns erhalten Sie den geforderten Nachweis zur Einhaltung der Getrenntsammlungsquote. Gern erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Nur wenige Angaben Ihrerseits sind hierfür notwendig.