Zertifizierung nach Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)

Betriebe, die Altfahrzeuge verwerten, müssen nach Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) zertifiziert sein. Die Anforderungen sind genau definiert und werden jährlich durch einen unabhängigen Sachverständigen kontrolliert. Als akkreditierte Umweltgutachter sind wir zur Zertifizierung gemäß AltfahrzeugV zugelassen. Auch eine Kombination mit einer Zertifizierung nach EfbV ist möglich.

Die AltfahrzeugV stellt hohe Anforderungen an die umweltverträgliche, ordnungsgemäße Verwertung von Altfahrzeugen. Um einen einheitlichen Standard zu gewährleisten, benötigen sämtliche Betriebe aus dem Bereich der Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen. Dies betrifft u.a.:

  • Annahme- bzw. Rücknahmestellen für Altfahrzeuge
  • Altmetall- bzw. Schrotthändler
  • Abschleppunternehmen
  • Demontagebetriebe
  • Schredderanlagen

Nur bei zertifizierten Betrieben erhalten PKW-Besitzer einen gültigen Verwertungsnachweis, der eine endgültige Stillegung bescheinigt. Die Betriebe werden jährlich von einem zugelassenen und unabhängigen Sachverständigen auf Einhaltung der Anforderungen überprüft.

Die bregau zert GmbH ist berechtigt, Altfahrzeug-Verwertungsbetriebe zu zertifizieren. Die Zertifizierung kann auch in Kombination mit einer Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) erfolgen.