TEHG / Emissionshandel: Verifizierung von Emissionsberichten, Zuteilungsdatenberichten und Zuteilungsanträgen

Eine große Anzahl immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen unterliegt den Anforderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG). Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken, sind die Anlagenbetreiber zur Teilnahme am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS-1) verpflichtet. Jährlich müssen Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen ihre Emissionen sowie ihre zuteilungsrelevanten Daten ermitteln und den zuständigen Behörden einen Emissionsbericht / Zuteilungsdatenbericht vorlegen, der zuvor von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert werden muss.

Das Ziel des Emissionshandels ist, die Atmosphäre im Hinblick auf Emissionen von Treibhausgasen in ein kostenpflichtiges Gut zu verwandeln. Die Emission selbst werden dafür an den Besitz von Berechtigungen zur Emission geknüpft.

Jeder Emittent von Treibhausgasen darf nur die Menge in einer Periode freisetzen, für die er über Emissionsrechte verfügt. Dem Emittenten steht es frei, ob er die höchstens zugelassene Menge freisetzt oder versucht, die Menge zu verringern. Reduziert er seinen Ausstoß, so verbraucht er nicht alle Berechtigungen selbst und kann diese an Unternehmen verkaufen, bei denen keine Reduktion erfolgte.

Emissionsbericht und Zuteilungsdatenbericht sind jährlich notwendig

Betroffene Anlagenbetreiber müssen die Emissionen und die zuteilungsrelevanten Daten ermitteln und jährlich bis zum 31. März des Folgejahres einen Emissionsbericht / Zuteilungsdatenbericht an die zuständigen Behörden übermitteln. Vor der Übermittlung muss der Bericht von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert werden. Im Fall der Erweiterung oder der erstmaligen Inbetriebnahme emissionshandelspflichtiger Anlagen kann für bestimmte Anlagen darüber hinaus die kostenlose Zuteilung zusätzlicher Emissionsrechte beantragt werden. Auch diese Anträge müssen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.

Prüfung durch akkreditierte Prüfstelle bregau zert GmbH

Die bregau zert GmbH hat als akkreditierte Prüfstelle die Berechtigung, gemäß TEHG bei der Verifizierung von Emissionsberichten, Zuteilungsdatenberichten und Zuteilungsanträgen tätig zu werden. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung! Wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig.

Die Leistungen der bregau zert GmbH im Überblick:

  • Verifizierung von jährlichen Emissionsberichten
  • Verifizierung von jährlichen Zuteilungsdatenberichten
  • Verifizierung von Zuteilungsanträgen
  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden