Mengenstromnachweis nach Verpackungsverordnung (VerpackV)

Die Verpackungsverordnung fordert von Herstellern und Vertreibern von Verkaufsverpackungen den Nachweis, dass sie die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zurücknehmen und einer Verwertung zuführen. Betroffen sind sowohl duale als auch Selbstentsorgersysteme. Die Erfüllung der Erfassungs- und Verwertungsanforderungen ist durch einen unabhängigen Sachverständigen auf der Grundlage der Nachweise zu bescheinigen.

Der Mengenstromnachweis enthält Daten über die ordnungsgemäße Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen, aufgeteilt nach den einzelnen Materialien. Zu Erbringen ist der Nachweis für das abgelaufene Jahr jeweils zum 1. Mai des folgenden Jahres. Er stellt dar, welche Erfassungsmengen erzielt und welche Mengen einer Verwertung zugeführt wurden.

Die bregau zert GmbH bietet Ihnen durch behördlich anerkannte und unabhängige Sachverständige die Überprüfung Ihres Mengenstromnachweises an.